Widerrufsrecht
1. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn das Mitglied vor Ablauf der Widerrufsfrist selbst den
Abruf kostenpflichtiger Inhalte veranlasst (§ 312 d Abs. 3 Nr. 2 BGB).
2. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, sofern das Mitglied Leistungen von Beratern abruft, die individuell nach seinen persönlichen Wünschen erstellt worden sind (§ 312 Abs. 4 Nr. 1 BGB)
3. Das Recht zur jederzeitigen Kündigung des Nutzervertrages bleibt unberührt.